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Video bei 4:43 zu Ende obwohl Folie noch nicht vollständig erklärt wurde.
Das tut mir leid, ich geb es weiter
LG Alexandra Csar
Österreichischer Behördenwahnsinn – was, wo, wie, wann, warum, weshalb, wieso…
Hallo, ja es wäre einfacher auch zu lösen, und hier ist ja nur mal ein Bruchteil von Verwaltungsstellen und Förderstellen aufgeführt. Mir erscheint vorallem kurios, dass man oft “querrennen” muss, und die einen nix von den anderen wissen…lg Alexandra Csar
Danke für die Präsentation und besonders danke, dass es das PDF-Dokument dazu gibt.
Ich hätte mir bei der Präsentation allerdings einige Fallbeispiele gewünscht, vor allem Ideen dazu wie und wem wir die Stellen empfehlen könnten, insbesondere zu den Schüler/innenbeihilfe und den Freifahrten: Was sind da genau die Unterschiede?
Ein Fallbeispiel könnte auch dabei helfen, die Bemessungsgrundlage bzw. Anspruch für die Ermäßigung der Kosten für schulische Tagesbetreuung zu erläutern.
Sorry, dass ich so kritisch bin.
Es ist eh super, dass es so viele Stellen gibt, die bedürftigen Menschen helfen.
Hallo,
Also ein Besipiel zur SchülerInnenbeihilfe:
Kind A 16 Jahre besucht eine österreichische höhere Schule (ab der 10. Schulstufe), es ist Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist oder aus einem Drittstaat kommt bzw. staatenlos ist, ein Elternteil aber in Österreich für mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und hier auch den Lebensmittelpunkt hatte und ist sozial bedürftig. Dann gibt es die Möglichkeit SchülerInnenbeihilfe zu beantragen. Zuständig im fall des Kindes A. ist die Bildungsdirektion. Der Antrag muss bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres abgegeben werden. Antragsformulare und Informationsbroschüren sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich und können ebenfalls über den Online-Ratgeber heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.
Da Kind A noch nicht volljährig ist, muss der Antrag von der Erziehungsberechtigten/dem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden. Wir nehmen an dass die Eltern von Kind A Angestellte im Handel sind, dann braucht man an erforderlichen Unterlagen den Jahreslohnzettel und (wenn vorhanden) den Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung (jeweils für das letzte Kalenderjahr) der Eltern. Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.
Wird der Antrag zu spät eingerreicht, kürzt die Behörde die Bezüge.
Zusätzliche Informationen und den onlinerechner für die Ausrechnung der Beihilfe kann man unter https://www.oesterreich.gv.at finden. Alle onlinebroschüren und Infofolder gibt es in verschiedenen Sprachen.
Was die schulische Tagesbetreuung betrifft
Grundsätzlich: An ganztägigen Volksschulen und Mittelschulen ist die schulische Tagesbetreuung mit Mittagessen gekoppelt. Je nach Organisationsform ist die Betreuung (zum Teil) gratis oder kostenpflichtig.
Wir nehmen Fall B an, Volksschulkind besucht eine der Gratis Ganztags Volksschulen, das Kind bleibt über die Kernzeit von 15.30 Uhr in der Betreuung. Bis 15.30 ist der Besuch und das Mittagessen gratis, danach
kostet die Betreuung pauschal 100 Euro pro Semester und Kind. Falls am jeweiligen Schulstandort mehrheitlich gewünscht, gibt es eine Jause für 3 Mal jährlich pauschal 90 Euro pro Kind. Wir nehmen nun an dass die Eltern von Kind B eine Mindestsicherung beziehen, somit sind sie von den Elternbeiträgen für die Spätbetreuung und Jause befreit. Sie müssen bei der Anmeldung zu Schul- oder Semesterbeginn den Nachweis des Bezugs (Bescheid oder Bestätigung) bei der Schulleitung vorlegen.
Kind C besucht eine offene Schule mit der Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung. Es kommt an 4 Nachmittagen in die Betreuung (Mindestens für 3x in der Woche muss das Kind angemeldet werden).
Die schulische Betreuung am Nachmittag kostet 6 Euro pro Tag und Kind.
Das Mittagessen kostet rund 3,90 Euro pro Tag und Kind. Die Betreuung ist nur gemeinsam mit dem Mittagessen möglich. Die Eltern erhalten monatlich eine Abrechnung
Das Familieneinkommen der Eltern des Kindes C liegt unter 2.974,25 Euro. Daher können die Eltern eine Ermäßigung des Betreuungs- und/oder Essensbeitrags beantragen. Die Eltern holden sich das Antragsformular in der Schule ab und lassen sich bei der Ma10 die Höhe der möglichen Ermäßigung ausrechnen.
Ebenso funktioniert es bei Horten, hier bekommen die Eltern das Antragsformular im Hort bei der Leitung.
Freifahrten betreffen den Weg zur Schule und nach Hause, diese Fahrwege sind gratis für die Kinder. Kind D, 10 Jahre wohnt in Favoriten, geht im ersten Bezirk zur Schule, in der Schule liegen Formulare auf, diese werden ausgefüllt und von der Schule bestätigt und beim jeweiligen Verkehrsunternehmen in Wien die Wiener Linien eingereicht.
Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von 19,6 € pro Schuljahr zu leisten.
Schulfahrtbeihilfe
Schulfahrtbeihilfe kann dann beantragt werden, wenn mindestens zwei km des Schulweges (in einer Richtung) nicht im Rahmen einer unentgeltlichen Beförderung oder im Rahmen der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können. Es muss auch ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe bestehen! Für behinderte Kinder ist keine Mindestentfernung erforderlich.
Die Schulfahrtbeihilfe beträgt je nach Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage 4,4 € bis 39,4 € pro Monat.
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Auf gesonderten Antrag ist die Auszahlung der Schulfahrtbeihilfe zusammen mit der Familienbeihilfe möglich.
Ich hoffe es hilft etwas, es ist immer von den einzelnen Fällen sehr abhängig wann, was für wen geltend gemacht werden kann.
LG Alexandra Csar